Kartoffelzystennematoden

Globodera rostochiensis und Globodera pallida

Quarantäneorganismen Zystennematoden Kartoffelzystennematoden Kartoffel
Nematodenzysten an Kartoffelwurzeln (Foto: Agroscope).

2023 wurden im Rahmen der Gebietsüberwachung 102 Kontrolleinheiten mittels Boden-Routineproben kontrolliert. Die Überwachung wurde in 16 Kantonen und dem Fürstentum Liechtenstein durchgeführt. Alle Ergebnisse im Rahmen der Gebietsüberwachung wurden negativ diagnostiziert.

Die Kartoffelzystennematoden (KZN, allgemein Fadenwürmer oder Älchen) Globodera rostochiensis und Globodera pallida stammen aus Südamerika und befallen Nachtschattengewächse (Solanaceae), von welchen die Kartoffel die wichtigste Nutzpflanze ist. Durch das Eindringen und Saugen am Leitgewebe schwächen diese Nematoden die Pflanzen. Typisch sind die Zysten, welche sich in Folge des Fortpflanzungszyklus an den Wurzeln bilden. Mitte des 19. Jahrhunderts wurden die Nematoden in Europa eingeschleppt. 1958 wurden sie das erste Mal in der Schweiz nachgewiesen und der Befall seither durch gezielte Kontrolle von Bodenproben aus allen Pflanzkartoffelfeldern und seit 2010 auch aus 0,5 % der übrigen Kartoffelanbauflächen drastisch reduziert. 2021 wurde G. pallida im Rahmen der Gebietsüberwachung im Fürstentum Liechtenstein und 2022 im Kanton Solothurn nachgewiesen. Ebenfalls wurde 2022 G. pallida im Rahmen der Zertifizierung von Pflanzkartoffeln im Kanton Bern nachgewiesen. Die entsprechenden Massnahmen zur Tilgung werden umgesetzt. Die Kartoffelzystennematoden werden in der Schweiz einerseits im Rahmen der Zertifizierung von Pflanzkartoffeln durch die Verarbeitungsorganisationen und andererseits im Rahmen der Gebietsüberwachung durch die zuständigen kantonalen Dienste, meist die Kantonalen Pflanzenschutzdienste, in Kartoffelanbauflächen mittels Boden-Routineproben überwacht. Bei der risikobasierten Kontrolle beim Import von Pflanzen oder pflanzlichen Erzeugnissen werden sie durch den Eidgenössischen Pflanzenschutzdienst überwacht.

Globodera rostochiensis und Globodera pallida sind in der Schweiz als Quarantäneorganismen geregelt und unterliegen somit der Melde- und Bekämpfungsplicht. Die Meldung im Verdachtsfall ist an den zuständigen kantonalen Dienst zu richten. Betriebe, die für das Ausstellen von Pflanzenpässen zugelassen sind, melden den Verdacht dem Eidgenössischen Pflanzenschutzdienst (EPSD).

Um einen Befall vorzubeugen, sollten Landwirte zertifiziertes Saatgut verwenden und lange Fruchtfolgerotationen von 4 bis 5 Jahren einhalten. In der Schweiz sind keine Nematizide zur Bekämpfung von Kartoffelzystennematoden zugelassen. Um die Ausbreitung der Kartoffelzystennematoden zu verhindern und sie zu bekämpfen, werden jährlich im Rahmen der Zertifizierung Pflanzkartoffelfelder amtlich auf Kartoffelzystennematoden untersucht. Zusätzlich werden 0,5 % der restlichen Kartoffel-Anbaufläche geprüft. Die rund 3500–4000 Proben pro Jahr werden von der Nematologie bei Agroscope analysiert.

Kommt es trotzdem zu einem Befall, werden strenge Hygienemassnahmen verordnet. Kontaminierte Speisekartoffeln dürfen zwar noch verarbeitet werden, die Erde, die an ihnen anhaftet, muss jedoch speziell behandelt werden. Kontaminierte Pflanzkartoffeln dürfen unter keinen Umständen ausgepflanzt werden. Im Freiland, frühestens sechs Jahre nachdem Kartoffelzystennematoden nachgewiesen wurden, kann eine bewirtschaftete Fläche für Pflanzkartoffeln wieder vom zuständigen kantonalen Pflanzenschutzdienst freigegeben werden. Dies ist jedoch nur der Fall, wenn bei wiederholter Beprobung (1500 ml Erde/ha) keine Kartoffelzystennematoden mehr gefunden wurden. Die Larven können bis zu 20 Jahren in den Zysten überdauern.

Letzte Änderung 10.01.2024

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